Nutzungsrichtlinien L S T
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1. Geltungsbereich der Benutzungsrichtlinien
1.1. Diese Benutzungsrichtlinien gelten für Rechenanlagen (Rechner), Kommunikationsnetze (Netze) und weitere Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung die vom LST e.V. zu Zwecken der Informationsverarbeitung bereitgehalten werden.
1.2. Sie regeln die Modalitäten der Benutzung dieser Anlagen, insbesondere die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie die Aufgaben der Systemadministratoren.
2. Benutzerkreis
2.1. Die in Punkt 1 genannten Einrichtungen stehen den Mitgliedern des LST e.V. zur Verfügung. Anderen Personen kann die Nutzung gestattet werden.
2.2. Mitglieder wenden sich bei Problemen an den Systemadministrator.
3. Formale Benutzungsberechtigung
3.1. Wer Einrichtungen nach Nr. 1 benutzen will, bedarf einer formalen Benutzungsberechtigung des zuständigen Systemadministrators, ausgenommen sind anonyme Dienste.
3.2. Systemadministratoren sind für
3.2.1. Zentrale Systeme des LST e.V.
3.2.2. Dezentrale Systeme des LST e.V. zuständig.
3.3. Der Antrag auf eine formale Benutzungsberechtigung muss folgende Angaben enthalten:
System
Benutzername und Adresse
Überschlägige Angaben zum Zweck der Nutzung, beispielsweise Software-Entwicklung, EMail
die Erklärung, daß der Benutzer die Benutzungsrichtlinien anerkennt
Einträge für Informationsdienste des LST e.V. Weitere Angaben darf der Systemadministrator nur verlangen, soweit sie zur Entscheidung über den Antrag zwingend erforderlich sind.
3.4. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des LST e.V. Er kann die Erteilung der Benutzungsberechtigung vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung der Anlage abhängig machen.
3.5. Die Benutzungsberechtigung berechtigt nur zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beantragten Nutzung stehen.
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